Interne Unternehmensüberwachung ist ein wesentlicher Teil der Unternehmensführung in funktionaler Hinsicht und somit Aufgabe der Unternehmensführung (des Managements) in organisatorischer Hinsicht. Interne Revision ist ein wesentlicher Bestandteil der internen Unternehmensüberwachung und damit der Unternehmensführung. Management Auditing als Prüfung und Bewertung von Führungsentscheidungen und Führungsprozessen auf allen Ebenen, ist aus der Aufgabenstellung der modernen Internen Revision nicht mehr wegzudenken. Die Verantwortung der Unternehmensleitung für Einrichtung und effizienter Funktionsweise der Internen Revision ist in Literatur, Praxis und öffentlich rechtlichen Reglungen evident, wobei Auswirkungen des jeweiligen Governance Systems insbesondere die Unterscheidung zwischen monistischen oder dualistischen System von Bedeutung sind. Für die Versicherungswirtschaft haben die europäische Rahmenrichtlinie „Solvabilität II“ und das darauf beruhende österreichische Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 die Verantwortung der Unternehmensleitung für ein funktionierendes Governance System klargestellt und die Interne Revision als eine Schlüsselfunktion dieses Governance Systems definiert. Interne Revision hat sich dadurch auszuzeichnen, dass sie unabhängig und objektiv tätig wird. Daas global Institute of Internal Auditors stellt die Objektivität der Internen Revision gleichrangig mit Rechtschaffenheit, Vertraulichkeit und Fachkompetenz. Unabhängigkeit und Objektivität stößt jedoch an Grenzen, ist die Interne Revision ein Teil des Unternehmens (der Organisation). Die Internen Revisoren haben persönlichen Erwartungen, gehören zu internen und externen Netzwerken und haben Vorlieben ebenso wie Abneigungen. Jeder Interne Revisor und jeder Leiter einer Internen Revisionseinheit befindet sich somit in permanenten Loyalitätskonflikten verschiedenster Art. Zwangsläufig hat sich die Interne Revision mit Führungsentscheidungen auseinander zu setzen die sich zum Zeitpunkt ihres Einschreitens im Nachhinein sowohl als falsch oder als richtig herausgestellt haben. Bei der Bewertung von Führungsentscheidungen ist ein Blick auf die „Business Judgement Rule“ in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Sicht nicht nur für die Beurteilung von Haftungsfragen des Management als auch für die Beurteilung durch die Interne Revision von Bedeutung.