Die Europaeische Union steht vor einer weitgehenden Neuordnung ihres Versicherungsaufsichtrechts.
Im Juli 2007 legte die EU-Kommission nach umfangreichen Vorarbeiten einen Entwurf fuer die viel diskutierte „Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausuebung der Versicherungs-und Rueckversicherungtaetigkeit – Solvency II” vor. Damit wurde einer der bedeutendsten Rechtsakte der laufenden Legislaturperiode aufgestellt.
Laut Plan soll die Rahmenrichtlinie im Juli 2008 im Europaeischen Parlament und im Dezember 2008 vom Rat angenommen werden. Die Durchfuehrungsmassnahmen sollen spaetestens 18 Monate vor Anwendung der Vorschriften als Verordnung vorhanden sein., das ist April 2011. Saemtliche Vorschriften sind mit 1. November 2012 anzuwenden.
Oberstes Ziel der Richtlinie ist die europaweite Harmonisierung der Vorschriften zum Schutz der Versicherungsnehmer.
Um unterschiedliche Definitionen und Interpretationsspielraeume so weit wie moeglich zu verhindern, beschloss die Kommission, 13 bestehende Versicherungsrichtlinien zu kodifizieren und die Solvabilitaetsrichtlinie hinzuzufuegen. Aussergewoenlich ist, dass die Solvabilitaetsrichtlinie selbst nur Prinzipien und keine Regeln enthaelt.
Ausggenommen von den Solvabilitaetsvorschriften bleiben Unternehmen, deren jaehrliches Praemienaufkommen unter 5 Millionen Euro liegt. Dies ist insbesondere fuer die kleinen Versicherungsvereine von Bedeutung. Ansonsten zielt Solvency II auf den gemeinsamen Markt ab, dh die Zulassung in einem Mitgliedstaat erlaubt die Taetigkeit in allen anderen Mitgliedstaaten. Ebenso sollen im Zuge der Umsetzung der neuen Richtlinie dieselben Schutzrechte der Versicherungsnehmer Platz greifen. Fuer beide Anliegen ist es erforderlich, dass die Aufsichtsvorschriften europaweit harmonisiert werden und konvergieren. (Rudolf Diewald, Was ist neu an Solvency II, in: Versicherungsrundschau Zeitschrift fuer Versicherungswesen Nr 10/07, Wien Oktober 2007, Seite 20f)