Die im Jahr 2009 endgültig beschlossene Rahmenrichtlinie „Solvabilität II“ wird seit 1.1.2016 durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 in Österreich umgesetzt. Zusätzlich zu dieser österreichischen Rechtsnorm gilt auch die delegierte Verordnung der europäischen Kommission zur Durchführung der Richtlinie als in den Mitgliedstaaten direkt umzusetzendes Recht. Die interne Revision war bisher im österreichischen Versicherungsaufsichtsrecht einer speziellen Regelung sowohl auf Unternehmens- als auch auf Konzernebene unterworfen. In Umsetzung der Rahmenrichtlinie wird die interne Revision nunmehr auch im österreichischen Recht neben Risikomanagement, Compliance und Versicherungsmathematik zu einer der Schlüsselfunktionen des Governance – Systems. Hier besteht keine direkte über- oder Unterordnung der Funktionen, wenngleich sie nach dem „Three Lines of Defence Modell“ durchaus unterschiedliche Stellungen einnehmen insbesondere auch deshalb, weil die interne Revision die Wirksamkeit der anderen Schlüsselfunktionen zu prüfen und bewerten hat. Die Inhaber der Schlüsselfunktionen werden im neuen Rechtsrahmen strengen Vorschriften über die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit unterworfen. Insgesamt gesehen ist aber – nach Ansicht der Verfasser – durch das neue Reglement eine Verbesserung für die Effizienz der Internen Revision nicht nachweisbar.